spezielle Diagnostik
Überprüfung
der männlichen Zeugungsfähigkeit
Von
einer "unfruchtbaren Ehe" wird gesprochen, wenn es nach
einem Jahr nicht zu einer gewollten Schwangerschaft gekommen ist.
Zur Überprüfung der Zeugungsfähigkeit des Paares
muss, parallel neben der männlichen Untersuchnung beim Urologen,
auch die Partnerin bei ihrem Frauenarzt untersucht werden.
Beim Urologen
wird zunächst die sog. Anamnese erhoben. Hierbei wird gezielt
nach evtl. früheren Krankheiten, Operationen, Medikameten,
evtl früheren Unfällen etc. gefragt.
Anschließend
wird das männliche Genitale auf evtl. Fehlbildungen oder Krankheiten,
wie Hodenverkleinerung, Varicozele, Penisfehlbildungen, etc. untersucht.
Im Anschluß
an die Anamnese und der körperlichen Untersuchung ist eine
Kontrolle der Spermaqualität erforderlich. Die Spermakontrolle
erfolgt wie folgt:
-
die
Spermaprobe darf frühestens drei Tage nach dem letzten
Spermaerguss abgegeben werden. Es darf kein Sperma aus einem
Kondom verwendet werden!
-
Die Spermaprobe
wird in dem mitgegebenen Auffangefäß, oder Urintöpfchen
aus der Apotheke, aufgefangen und anschließend sofort
zur Untersuchnung, innerhalb der bekannten Sprechzeiten, abgegeben.
-
Nach Abgabe der
Probe wird ein Termin mit der Partnerin vereinbart.
Die Partnerin
sollte im Idealfall bei der Befundbesprechung einen Bericht von
Ihrem Frauenarzt mitbringen, damit eine evtl. erforderliche Therapie
beim Mann gezielt eingeleitet werden kann.
Sollte das
abgegebene Sperma keinen krankhaften Befund ergeben, wird Ihnen
dieser Befund schriftlich mitgegeben.
Bei krankhaften
Spermabefund ist eine Blutabnahme zur Hormonkontrolle beim Mann
erforderlich. Zur Sicherheit sollte eine zweite Spermakontrolle
unter oben genannten Bedingungen erfolgen.
Wenn alle Befunde
(Hormonanalyse, zweite Spermaprobe und Bericht des Frauenarztes)
vorliegen, wird die evtl. erforderliche medikamentöse Behandlung
des Mannes besprochen und eingeleitet.
letzte Aktualisierung 2110.09 |