Diagnostik

 

 

spezielle Diagnostik

 

Überprüfung der männlichen Zeugungsfähigkeit

 

Von einer "unfruchtbaren Ehe" wird gesprochen, wenn es nach einem Jahr nicht zu einer gewollten Schwangerschaft gekommen ist. Zur Überprüfung der Zeugungsfähigkeit des Paares muss, parallel neben der männlichen Untersuchnung beim Urologen, auch die Partnerin bei ihrem Frauenarzt untersucht werden.

Beim Urologen wird zunächst die sog. Anamnese erhoben. Hierbei wird gezielt nach evtl. früheren Krankheiten, Operationen, Medikameten, evtl früheren Unfällen etc. gefragt.

Anschließend wird das männliche Genitale auf evtl. Fehlbildungen oder Krankheiten, wie Hodenverkleinerung, Varicozele, Penisfehlbildungen, etc. untersucht.

Im Anschluß an die Anamnese und der körperlichen Untersuchung ist eine Kontrolle der Spermaqualität erforderlich. Die Spermakontrolle erfolgt wie folgt:

  1. die Spermaprobe darf frühestens drei Tage nach dem letzten Spermaerguss abgegeben werden. Es darf kein Sperma aus einem Kondom verwendet werden!
  2. Die Spermaprobe wird in dem mitgegebenen Auffangefäß, oder Urintöpfchen aus der Apotheke, aufgefangen und anschließend sofort zur Untersuchnung, innerhalb der bekannten Sprechzeiten, abgegeben.
  3. Nach Abgabe der Probe wird ein Termin mit der Partnerin vereinbart.
Die Partnerin sollte im Idealfall bei der Befundbesprechung einen Bericht von Ihrem Frauenarzt mitbringen, damit eine evtl. erforderliche Therapie beim Mann gezielt eingeleitet werden kann.
Sollte das abgegebene Sperma keinen krankhaften Befund ergeben, wird Ihnen dieser Befund schriftlich mitgegeben.
Bei krankhaften Spermabefund ist eine Blutabnahme zur Hormonkontrolle beim Mann erforderlich. Zur Sicherheit sollte eine zweite Spermakontrolle unter oben genannten Bedingungen erfolgen.

Wenn alle Befunde (Hormonanalyse, zweite Spermaprobe und Bericht des Frauenarztes) vorliegen, wird die evtl. erforderliche medikamentöse Behandlung des Mannes besprochen und eingeleitet.

letzte Aktualisierung 2110.09


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